|
|
|
Das Projekt "Assistenz-Punkt"
|
| |
| |
Was ist Persönliche Assistenz? |
|
| |
Denken Sie mal darüber nach, was Sie heute bereits gemacht haben und wofür Sie Ihre Hände, Ihre Füße, ihre Ohren und Augen gebraucht haben.
Sie sind heute morgen sicher aufgestanden, zur Toilette gegangen, haben wahrscheinlich geduscht und sich angezogen.
Haben Sie gefrühstückt und dabei viellecht die Zeitung gelesen oder mit einer Freundin/einem Freund telefoniert? Möglich.
Bestimmt sind Sie irgendwann nach draußen gegangen, zum Bäcker, in den Supermarkt oder einfach nur auf einen Spaziergang.
Wären Sie bei diesen Tätigkeiten – auf Grund einer Behinderung oder chronischen Krankheit – auf die Hilfe von Dritten angewiesen, dann benötigten Sie Assistenz.
Menschen mit Behinderung benötigen häufig Hilfe bei vielen, oftmals nahezu allen alltäglichen Verrichtungen wie Essen, Trinken, An- und Auskleiden, Körperpflege, Toilettengängen, Handreichungen, Schreiben, Lesen, Kochen, Waschen und bei Unternehmungen außerhalb ihrer Wohnung.
Dazu gehört auch die Begleitung und Unterstützung am Arbeitsplatz, beim Studium und bei der Freizeitgestaltung, oft aber auch die Anwesenheit für den Fall unvorhergesehener, mitunter gefährlicher Situationen, in denen schnelle und sachkundige Hilfe benötigt werden könnte. |
 |
|
| |
|
|
| |
Selbstbestimmung und Behinderung |
|
| |
Der Begriff "Assistenz" wurde ursprünglich geprägt, um schon über die Wortwahl selbstbestimmte von fremdbestimmter Behindertenhilfe abzugrenzen.
Die ursprünglich neutralen Worte "Betreuung", "Versorgung", "Pflege" werden heutzutage meist im Sinne von Fremdbestimmung benutzt.
Die Selbstbestimmung behinderter Menschen ist eine immer deutlicher werdende alternative Lebensweise zu den weitgehend fremdbestimmten Lebensformen in Wohnheimen, Wohnpflege- und Pflegeheimen. |
|
| |
|
|
| |
Finanzierung und Organisation |
|
| |
Heute werden AssistentInnen meist von den behinderten Frauen und Männern selbst über regelrechte Arbeitsverträge (auch 400,- EUR-Job) angestellt.
Man spricht vom sog. "Arbeitgebermodell".
Die Finanzierung wird gewöhnlich durch Krankenkassen, Pflegekassen und Trägern der Sozialhilfe sichergestellt, dennoch ist jeder Antrag auf Persönliche Assistenz nicht nur strengen administrativen Hürden unterlegen, sondern auch massgeblich von der Finanzkraft des zuständigen Leistungsträgers abhängig.
Persönliche Assistenz unterliegt dem Subsidiaritätsprinzip und ist somit einkommens- und vermögensabhängig. |
|
| |
|
|
| |
Assistenz-Punkt |
|
| |
Unter dem Dach der Koordinationsstelle Knotenpunkt soll in Ingolstadt eine Assistenzbörse entstehen, wie sie z. B. in München seit Jahren selbstverständlich ist.
Der Assistenz-Punkt soll Anlaufstelle für Assistenzsuchende und Assistenzbietende gleichermassen sein und die angehenden behinderten ArbeitgeberInnen bei der Akquise der Assistenten und der Abwicklung der umfangreichen Antragsverfahren unterstützen.
Seit Anfang 2005 absolviere ich dazu eine Weiterbildung zur Beraterin für Persönliche Assistenz (P.A. Beraterin) im Zuge eines transnationalen Trainingsprogrammes der EU.
Damit erwerbe ich neben meinem Studium auch die fachliche Kompetenz zur Vermittlung Persönlicher Assistenz.
|
 |
|
| |